Ich bin seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2002 arbeite ich selbstständig. Ich betreue Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen, die überwiegend auf Empfehlung die Kanzlei aufsuchen. Ich werde jedoch auch von Banken oder Investoren beauftragt, sie bei der Durchführung von due diligence Prüfungen zu unterstützen, insbesondere bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraft, Photovoltaik).
Mir ist daran gelegen, meine Mandanten und ihre rechtlichen Anliegen mit besonderen Kenntnissen auf den einzelnen Spezialgebieten persönlich zu betreuen. Dabei lege ich Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik.
Die Kanzleiräume sind in der Schwetschkestr. 6, direkt am Rannischen Platz und somit in Zentrumsnähe von Halle (Saale). Durch die günstige Lage haben Sie direkten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es in unmittelbarer Nähe Parkplätze.
Dipl-jur Detlef Voigt wurde 1972 in Halle geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Sachsen-Anhalt. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Voigt ist überwiegend im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Verkehrsrecht und Grundstücksrecht tätig.
Er ist Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sowohl den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Rechtsanwalt Voigt vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Rechtsanwalt Voigt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht.
Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Bundesarbeitsagentur für Arbeit (BfA) ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Rechtsanwalt Voigt berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht oder bezüglich anderer Fragen zur Arbeitszeitregelung, Überstunden, Fahrtkostenerstattung usw.
Rechtsanwalt Voigt vertritt Sie überwiegend im Wirtschaftsrecht. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Voigt Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er betreut für mittelständische Unternehmen das Forderungsmanagement, damit nach Ablauf der Zahlungsfristen schnell Mahnungen gefertigt werden und bei Zahlungsunwilligkeit der Schuldner sofort die weiteren Schritte eingeleitet werden können, wie die Beantragung des Mahnbescheids oder der Klagen. Er berät über die Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung durch Urkundenklagen oder im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilig Verfügung oder Arrest).
Im Anschluss ist Rechtsanwalt Voigt bei der optimalen Zwangsvollstreckung behilflich. Er berät über die möglichst effektive Auswahl der Möglichkeiten wie zum Beispiel Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Einschaltung des Gerichtsvollziehers oder Erlangung von Sicherungshypotheken oder anderen im Grundbuch gesicherten Rechtspositionen.
Rechtsanwalt Voigt übernimmt die juristische due diligence Prüfungen für Immobilienprojekte, Unternehmensgründungen oder Projekten im Bereich des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), wie zum Beispiel Wind- und Wasserkraft oder Photovoltaik oder Solarthermie. In diesem Rahmen übernimmt er auch Aufgaben, bestehende Verträge zu überprüfen oder Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen über Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen hinsichtlich der Pachtverträge oder bei Bestellung von Dienstbarkeiten.
Die anwaltliche Vertretung im Insolvenzrecht umfasst unter anderem die Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung. So führt der Jurist seine Mandanten zur erfolgreichen Schuldenreduzierung oder gar Schuldentilgung, indem er die persönliche finanzielle Situation analysiert, mit den Gläubigern Verhandlungen über einen möglichen Schuldenerlass führt und gegebenenfalls den Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschreitet, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht.
Aber auch die Unternehmensinsolvenz fällt in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Voigt. Hier übernimmt er die Beratung der Firmenleitung hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn eine Firma oder Gesellschaft in der Krise steckt. Eine solche Krise kann unverschuldet entstehen, wenn dringend erwartete Abschlags- oder Teilzahlungen ausbleiben, die dann ernsthafte Liquiditätsengpässe zur Folge haben. Dann können unter Umständen Kreditverbindlichkeiten der Bank oder auch fällige Sozialversicherungsabgaben nicht beglichen werden. In diesen Fällen hat die Firmenleitung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.) zu prüfen, ob sie nicht der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grat zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines rein vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Rechtsanwalt Voigt hat sich nicht nur auf die Vertretung im Insolvenzrecht spezialisiert, sondern ist ein ebenso guter Berater, wenn es um die Verknüpfung dieses Bereichs mit dem Strafrecht im Rahmen einer Insolvenzstraftat (Insolvenzverschleppung usw.) geht.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Voigt bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Rechtsanwalt Voigt hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.
Herr Voigt führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Voigt für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht aber auch in Berührung durch eine Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung und/oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie Gelegenheit, sich zu der Sache, oft in einem Anhörungsbogen, zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein.
Rechtsanwalt Voigt berät Sie auch in Fragen rund um das Grundstück, ganz gleich, ob Sie ein Mehrfamilienhaus, ein Einfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie kaufen oder verkaufen möchten. Er übernimmt dabei die Prüfung der Verträge und unterstützt Sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehrmöglichkeiten bei Rücktritten oder Schadensersatzforderungen oder bei Problemen mit der notariellen Beurkundung.
Rechtsanwalt Voigt unterstützt Sie bei Schwierigkeiten bei Zwangssicherungshypotheken oder anderen Grundbucheintragungen wie Auflassungsvormerkungen, beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, Rangrücktritten oder Grundschulden oder Hypotheken.
Er betreut sowohl Banken, Investoren oder institutionelle Anleger oder Grundstückseigentümer auf der anderen Seite bei Problemen im Zwangsversteigerungsverfahren oder bei Zwangsverwaltungen, egal ob es sich dabei um mögliche Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen (Gesamtausgebot oder Einzelausgebot) und dem Einfluss auf das geringste Gebot handelt oder um Schuldnerschutzanträge. Rechtsanwalt Voigt steht seinen Mandanten ebenfalls als Terminvertreter im Zwangsversteigerungsverfahren zur Verfügung.